Regelmäßige Untersuchung des Brunnenwassers


Beim Durchfließen des Wassers durch die verschiedenen Gesteins- und Erdschichten lösen sich im Wasser verschiedene Stoffe. Außerdem kann das Wasser auch Keime wie Bakterien und Viren aufnehmen. Das Abkochen des Wassers kann zwar Bakterien oder Viren abtöten, jedoch nicht die Sporen. Das frische und kühle Brunnenwasser kann chemische Stoffe enthalten, welche geschmacks- und geruchlos sind. Ein gut schmeckendes Brunnenwasser ist aber kein Indikator für die Qualität des Wassers und kann durchaus der Gesundheit schaden. Das Abkochen des Wassers hilft nicht. Die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe des Brunnenwassers kann sich über die Zeit verändern. Auch bei älteren Brunnen, aus denen in der Vergangenheit ein qualitativ hochwertiges Wasser gefördert wurde, kann sich die Wasserqualität verschlechtern.


Das Wasser aus privaten Brunnen oder Quellen sollte daher regelmäßig untersucht werden. Eine solche Untersuchung der bakteriologischen und chemischen Inhaltsstoffe des Brunnenwassers kann nur im Labor und unter Berücksichtigung der geologischen Besonderheiten des Gebiets des jeweiligen Brunnenstandorts durchgeführt werden. In einigen Gebieten kann das Brunnenwasser beispielsweise durch frühere Bergbauaktivitäten Arsen, Mangan oder Uran in bedenklichen Konzentrationen enthalten. Das allgemein als Gift bekannte Arsen wird auch über die Haut aufgenommen. Daher ist nicht nur das Trinken, sondern auch das regelmäßige Baden in arsenhaltigem Wasser gesundheitsschädlich. Mangan schädigt die Nerven und Uran die Nieren.

In Gebieten mit starker landwirtschaftlicher Nutzung kann das Wasser Nitrat oder Glyphosat enthalten. Wenn Wasser mit einem Nitratgehalt von über 50mg/l für die Zubereitung von Kindernahrung oder Getränken verwendet wird, können Kinder unter einem Jahr an lebensgefährlicher Blausucht erkranken. Grundsätzlich kann der regelmäßige Verzehr von nitrathaltigem Wasser zu Schilddrüsenerkrankungen oder auch Magenkarzinome führen.

Gefahren für das Brunnenwasser


Das Wasser im Brunnen kann entweder durch die direkte Umgebung des Brunnens, aber auch durch die weitere Umgebung, verunreinigt werden. Oft sind es nur kleine Ursachen, welche eine große Wirkung haben. Beispielsweise entsteht ein sehr großes Gefahrenpotentioal durch Keime im Brunnenwasser. Eine Keimbelastung kann schon im Grundwasser beispielsweise durch landwirtschaftliche Aktivität vorhanden sein. Durch eine undichte Einstiegsöffnung können Niederschlagswasser oder anderes Oberflächenwasser in den Brunnenschacht laufen. Außerdem können kleine Tiere oder andere Lebewesen in das Brunnenwasser fallen und dort verenden. Es können sich also zusätzlich Bakterien und Krankheitserreger im Brunnenwasser ansiedeln und so die vorhandene Keimbelastung weiter stark ansteigen lassen.


Durch Mängel im Brunnen oder der Verwendung falscher Materialien zum Bau des Brunnens können Schadstoffe direkt ins Brunnenwasser gelangen. Es dürfen also keine rostenden oder witterungsunbeständigen Materialien wie Eisen oder Holz verwendet werden. Durch landwirtschaftliche Aktivitäten in der weiteren Umgebung des Brunnens können Verschmutzungen mit dem Regenwasser versickern. Insbesondere können dadurch Fäkalkeime (Darmkeime) in das Brunnenwasser gelangen. Weiterhin kann das Grundwasser durch Nitrat oder Pflanzenschutzmittel verunreinigt werden. Man sollte sich die Flächennutzung in der Umgebung des Brunnens genau anschauen: durch Verkehrsflächen oder Tankstellen kann das Brunnenwasser mit gefährlichen Schadstoffen verunreinigt werden. Die unsachgemäße Lagerung von Heizöl, Treibstoffen, Farben und Lacken auf bestehenden oder ehemaligen Industrieflächen kann ein langfristiges hohes Gefährdungspotenzial für das Grundwasser und damit auch für das Brunnenwasser darstellen.


Die nähere Umgebung des Brunnens sollte also regelmäßig auf mögliche Schadstoffquellen untersucht werden. Hausbrunnen reichen in der Regel nicht in sehr tiefe Grundwasserschichten. Daher sind sie besonders durch Belastungen in der näheren Umgebung (Landwirtschaft, Industrieflächen, Mülldeponien) gefährdet. In diesem Zusammenhang ist auch die Fließrichtung des Grundwasserstroms wichtig. Ein Hausbrunnen, welcher im sogenannten Grundwasseranstrom einer möglichen Belastungsquelle liegt, ist stärker gefährdet für Schadstoffbelastungen. Lokale Behörden wie die örtliche Wasserbehörde oder der Fachdienst Gesundheit beim jeweiligen Landratsamt, aber auch die lokalen Wasserversorger können nützliche Informationen über die Fließrichtung des Grundwassers oder geologische Besonderheiten der jeweiligen Region bereitstellen. Sie können aber auch weitere Fragen zu Brunnenanlagen, deren Besichtigung und Beprobung fachkundig beantworten.


Einige wichtige Tipps:

  • Keine rostenden oder witterungsunbeständige Materialien wie Eisen oder Holz
  • Versiegelung Umgebung Brunnenschacht mit Beton oder Lehmschlag
  • Entfernen von Baum- oder Strauchwurzeln aus der direkten Umgebung des Brunnens
  • Abdichtung des Einstiegsdeckels (Dichtungen) prüfen
  • Einstiegsdeckel aus Edelstahl oder verzinktem Stahlblech
  • Einstiegsöffnung nicht über der offenen Wasserfläche
  • Oder Einbau eines Zwischendeckels oder Vorschachts bei alten Brunnen
  • Ausreichende Höhe Oberkannte des Brunnenschachts zum Gelände (min. 50cm)
  • Reinigung verschmutzter Schächte durch eine Fachfirma und Einbringen von Kies
  • Rückschlagventil am Brunnenrohr verhindert Wasserrückfluss bei Pumpenausfall
  • Schutz der Belüftung des Brunnens durch korrosionsbeständiges Insektenschutzgitter
  • Vom Brunnen abfallender Verlauf der Entnahmeleitung zum Gebäude
  • Regelmäßige eigene Wassertests und Begehungen der Umgebung des Brunnens
  • Ständige Kontrollen sowie Wartungs- und Pflegearbeiten
  • Führen eines Betriebsbuches der Brunnenanlage erleichtert Kontrollen
  • Anmeldung der Brunnenanlage beim zuständigen Gesundheitsamt

Die Umgebung des Brunnens sollte regelmäßig durch Begehungen auf Gefahren oder mögliche Verunreinigungen durch Schadstoffe geprüft werden. Außerdem sollten regelmäßig eigene Wassertests und Untersuchungen des Brunnenwassers gemacht werden. Die regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung des Brunnens reduzieren die Gefahren von Keimen und Schadstoffen im Brunnenwasser erheblich.

Die Trinkwasserverordnung und die Pflichten des Brunnenbetreibers


Das Trinken von Brunnwasser oder Quellwasser ohne Kenntnis der Zusammensetzung und Inhaltsstoffe kann gesundheitsschädlich sein. Welche Qualität muss Wasser haben, um als Trinkwasser verwendet werden zu können? Dies ist in der deutschen Trinkwasserverordnung genau beschrieben. Diese Verordnung beschreibt die Anforderungen an die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch, also Trinkwasser. Es sind alle relevanten bakteriologischen und chemischen Stoffe mit ihren Grenzwerten aufgeführt. Nicht erlaubt ist grundsätzlich die Abgabe von Wasser für den menschlichen Gebrauch, welches nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.


Außerdem beschreibt die Trinkwasserverordnung Pflichten und Vorschriften für Brunnenbesitzer bei Verwendung des Brunnenwassers als Trinkwasser. Diese Vorschriften werden nochmals verschärft, wenn das Brunnenwasser nicht nur zum Eigenverbrauch, sondern auch in Dritte wie Nachbarn oder Mieter als Trinkwasser abgegeben wird. Die Verwendung des Brunnenwassers als Brauchwasser zur Gartenbewässerung fällt nicht unter die Trinkwasserverordnung, es müssen keine besonderen Vorschriften beachtet werden.


Wird ein Brunnen nur von einer Familie zur Versorgung im Haushalt z.B. zur Geschirrreinigung, Körperpflege, Behandlung von Lebensmitteln oder als Trinkwasser genutzt, ist eine jährliche bakteriologische Untersuchung und eine chemische Analyse vorgeschrieben. Wenn das Wasser aus dem Brunnen auch für andere Familien abgeben wird, ist der Brunnenbesitzer verantwortlich, wenn dadurch Krankheiten auftreten. Bei Nutzung des Brunnenwassers durch mehrere Familien, sind die Untersuchungsintervalle und die Probenahme genau in der Trinkwasserverordnung beschrieben.


Das örtliche Gesundheitsamt ist für die Überwachung des Brunnens und die Prüfung des Brunnenwassers auf seine Wasserqualität zuständig. Um Wasserproben aus dem Brunnen entnehmen zu können, hat das Gesundheitsamt ein Zutrittsrecht. Das Gesundheitsamt berät außerdem den Brunnenbetreiber auch zum Betrieb und den Pflichten in Bezug auf einen Hausbrunnen (z.B. ob der Hausbrunnen bei der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden muss). Nach der Trinkwasserverordnung muss das Gesundheitsamt regelmäßig über den aktuellen Stand der Brunnenanlage informiert werden. Wenn bei einer Brunnenuntersuchung eine Überschreitung von Grenzwerten festgestellt wird, muss diese unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden.


Nach der Trinkwasserverordnung ist der Brunnenbetreiber für die Brunnenuntersuchung, Wartung und Instandhaltung des Brunnens verantwortlich. Der Brunnenbetreiber hat eine Informationspflicht über den Zustand des Brunnens und eine Anzeigepflicht beim Bau neuer Hausbrunnen. Ausnahmen gibt es für private Haushalte nur dann, wenn das Brunnenwasser nicht als Trinkwasser verwendet werden soll.


Bei Neuerrichtung eines Hausbrunnens wird das Brunnenwasser bei der Erstuntersuchung sehr ausführlich getestet. Der Umfang dieses Tests ist abhängig von den geologischen Besonderheiten und dem daraus resultieren Gefahrenpotenzial für das Grundwasser. Bei der weiteren jährlichen Brunnenuntersuchung wird das Brunnenwasser auf Keimbelastung (sog. mikrobiologische Parameter) sowie auf chemische und physikalische Parameter getestet. Die chemische und physikalische Untersuchung muss spätestens alle 3 Jahre erfolgen. Wenn 4 Jahre in Folge keine Grenzwertüberschreitungen auftreten, kann das Gesundheitsamt den Überwachungsabstand vergrößern.


Nur durch regelmäßige Kontrolle und Wartung ist gesichert, dass das Brunnenwasser keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Entscheidend für den Umfang der Kontrollen und Untersuchungen des Brunnens ist die Verwendung des Wassers aus dem Brunnen.


Regelmäßige Untersuchung des Brunnenwassers durch den Brunnenbetreiber


Zur Vorbereitung auf diese vorgeschriebenen Untersuchungen durch die Behörden sollte das Brunnenwasser jedoch durch den Brunnenbesitzer selbst regelmäßig getestet werden. Die Ergebnisse einer eigenen Laboruntersuchungen werden bei Überschreitungen nicht den Behörden gemeldet. Der Brunnenbetreiber kann selbst Maßnahmen ergreifen und vermeidet Einschränkungen der Nutzung des Brunnens. Wie kann das Brunnenwasser untersucht werden? Zur Untersuchung und Analyse von Wasser gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten: Teststreifen, Test der Gesamtkeimzahl, Messgeräte und Laboranalysen.


Die Konzentration von Mangan oder Arsen sowie anderen Metallen oder Nitrat bzw. Nitrit kann mit verschiedenen Teststreifen sehr einfach ermittelt werden. Dies gibt einen ersten Hinweis auf mögliche Belastungen des Brunnenwassers. Mit dem Selbstest PiA oder TS10-BW30 kann das Brunnenwasser selbst auf Verkeimung getestet werden. Dabei wird eine Wasserprobe ohne Labor auf die Gesamtkeimzahl untersucht. Das Testergebnis macht jedoch nur eine Aussage darüber, ob die Anzahl sog. koloniebildender Einheiten (vereinfacht Keime) eine bestimmte Grenze übersteigt. Es kann aber nicht unterschieden werden, um welche Art von Keimen (z.B. coliforme Keime bzw. Fäkalkeime) es sich handelt.


Der Vorteil von Selbsttests und Teststreifen ist die einfache und schnelle Durchführbarkeit. Jedoch sind die Testergebnisse aufgrund subjektiver Faktoren nicht immer zuverlässig. Beispielsweise kann bei unsachgemäßer Probennahme die Wasserprobe für den Test mit Keimen verunreinigt werden, welche gar nicht im Brunnenwasser sind. Die Testergebnisse sind also immer nur ein erster Hinweis auf Probleme und Verunreinigungen. Bei Brunnenwasser, welches als Trinkwasser verwendet werden soll, wird immer die Analyse des Wassers in einem Labor empfohlen.


Daher ist gerade beim Brunnenwasser eine Laboranalyse empfehlenswert. Bei der kombinierten Laboranalyse Brunnenwasser wird das Wasser auf die folgenden Parameter untersucht:

  • Ammonium, Eisen und Mangan
  • Gesamthärte (Calcium, Magnesium)
  • Leitfähigkeit und pH-Wert
  • Nitrat und Nitrit
  • coliforme Keime, Escherichia coli (E. coli) und Enterokokken

Der Vorteil dieser Laboruntersuchung ist, dass die Ergebnisse nur zu privaten Verwendung des Brunnenbesitzers gedacht sind. Die Ergebnisse werden also nicht den Ämtern gemeldet. Bei einem Problem mit einer zu hohen Keimbelastung kann der Brunnenbesitzer selbst handeln und das Problem beheben, bevor der Brunnen eventuell stillgelegt wird. Ergänzend gibt es weitere Laboranalysen auf Schwermetalle (Untersuchung auf 16 Schwermetalle: Aluminium, Antimon, Arsen, Barium, Blei, Bor, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Lithium, Mangan, Nickel, Selen, Uran, Zink) sowie Pestizide (Wasseranalyse auf 466 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe inkl. Glyphosat). Nachdem klar ist, welche Inhaltsstoffe das Wasser enthält und ob es mit Keimen belastet ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten das Brunnenwasser so aufzubereiten, so dass es als Trinkwasser verwendet werden kann.

Behandlung und Aufbereitung des Brunnenwassers


Bei einer Belastung des Wassers mit Keimen, insbesondere Fäkalkeimen, kann eine wirksame und zuverlässige Desinfektion mit einer UVC-Anlage erfolgen. Eine solche Anlage ist aus einem Zylinder mit integrierter UVC-Lampe (dem sog. Reaktor) und einer Steuereinheit aufgebaut. Der Zylinder hat einen Einlass zum Einfließen des Wassers und einen Auslass für das Ausfließen des Wassers. Beim Durchfließen wird das Wasser mit ultraviolettem Licht einer bestimmten Wellenlänge bestrahlt. Dadurch wird das Erbgut der Keime und Mikroorganismen dauerhaft geschädigt. Die Keime können sich nicht mehr vermehren und sterben ab. Der große Vorteil von UVC-Anlagen ist, dass zur Desinfektion des Wassers keine Chemie verwendet werden muss. Es wird lediglich Strom für die UVC-Lampe benötigt. Bei der PURE Solar 2.0 wird der benötigte Strom von einem Solarpanel erzeugt. Diese Anlage ist damit unabhängig vom Stromnetz und kann daher für Brunnen in abgelegenen Gegenden eingesetzt werden.


Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung von Sterilfiltern (Hohlfasermembranen). Diese Membranen filtern alle nicht im Wasser gelösten Stoffe, also auch jede Art von Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilzen, Parasiten und Zoonosen. Die in den Sterilfiltern verwendeten Hohlfasermembranen zur Verwendung in der Haustechnik haben im Gegensatz zur Verwendung in industriellen Anlagen der Wasseraufbereitung nur einen begrenzten Volumenstrom. Es empfiehlt sich hier der Einsatz solcher Filter direkt am Entnahmepunkt des Wassers, also am Wasserhahn als Wasserhahnfilter oder am Duschschlauch als Handbrausefilter.


Bei Belastung des Brunnenwassers mit chemischen Stoffen wie Arsen, Mangan oder Uran aber auch Nitrat oder Glyphosat kann das Wasser mit Wasserfiltern aus Aktivkohle oder mit einer Umkehr-Osmoseanlage gefiltert werden. Das Verfahren der Umkehrosmose filtert alle Stoffe zum größten Teil aus dem Wasser. Es werden auch Stoffe wie Mikroplastik oder Medikamentenrückstände oder Pestizide gefiltert. Bei Belastung des Wassers mit Keimen muss vor dem Wasserfilter bzw. der Osmoseanlage jedoch unbedingt eine Keimsperre vorgesehen oder Desinfektion erfolgen. Sonst könnten gesundheitsgefährdende Keime in die Anlage gelangen und sich dort vermehren.


Eine Kombination aus UVC-Anlage zur Desinfektion des Brunnenwassers und Wasserfilter bzw. Osmoseanlage kann das Brunnenwasser so aufbereiten, dass es sicher als Trinkwasser verwendet werden kann. Eventuell sind jedoch im jeweiligen Einzelfall noch weitere Filterstufen notwendig. Welche Art der Wasseraufbereitung verwendet wird, ist abhängig vom Ergebnis der Wasseranalyse bzw. Laboruntersuchung. Danach kann dann in Abhängigkeit von der konkreten Belastung des Wassers die effizienteste und wirtschaftlichste Methode der Wasseraufbereitung des Brunnenwassers gewählt werden. Es muss nicht immer die aufwendigste und teuerste Methode sein.